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   OLG Hamm, 20.06.1988 - 2 Ss OWi 586/88   

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OLG Hamm, 20.06.1988 - 2 Ss OWi 586/88 (https://dejure.org/1988,19718)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.1988 - 2 Ss OWi 586/88 (https://dejure.org/1988,19718)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 1988 - 2 Ss OWi 586/88 (https://dejure.org/1988,19718)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 75, 312
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zugunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 839/94 0WiG - 2 Ws (B) 377/98 0WiG 2 Ws (B) 218/99 0WiG - OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; Bay0bLG, VRS 76, 454, 455).

    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn das Fahrverbot zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art, insbesondere zum Existenzverlust eines Selbständigen fuhren würde (OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 377/98 OWIG - 2 Ws (B) 282799 0WiG - ; 2 Ws (B) 92/00 0WiG - OLG Hamm, NJW 1975, 1983; VRS 75, 312 f.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Bay0bLG, a.a.0.).

  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
    Handelt es sich dagegen nur um berufliche oder wirtschaftliche Nachteile, so müssen diese hingenommen werden (vgl. OLG Hamm VRS 75, 312; OLG Düsseldorf VRS 68, 228).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Absehen von Fahrverbot - Ausnahme vom Regelfall

    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.1.1995 - 2 Ws [B] 839/94 OWiG; Beschluss vom 12.5.1999 - 2 Ws [B] 218/99 OWiG; OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; BayObLG, VRS 76, 454, 455; NZV 1994, 487, 488; OLG Oldenburg, NZV 1993, 198).
  • BayObLG, 08.02.1989 - 1 ObOWi 318/88
    Berufliche Nachteile auch schwerwiegender Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sogar recht häufig verbunden und rechtfertigen deshalb ein Absehen von der Anordnung einer solchen Maßnahme nur, wenn sie in dieser Hinsicht zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art führen ... Eine derartige Härte kann gegeben sein, wenn die Maßnahme zum Existenzverlust eines Selbständigen (OLG Hamm, VRS 75, 312/313) oder zum Verlust des Arbeitsplatzes eines Arbeitnehmers führt (vgl. BayObLG, mitgeteilt von Rüth, DAR 1985, 233/237 ..).
  • OLG Köln, 29.06.1995 - Ss 344/95(B) - 172

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bemessung der Höhe einer Geldbuße im

    Handelt es sich dagegen nur um berufliche oder wirtschaftliche Nachteile, müssen diese in aller Regel hingenommen werden (vgl. SenE a.a.O.; OLG Hamm VRS 75, 312; OLG Düsseldorf VRS 68, 228).
  • OLG Hamm, 17.11.1998 - 4 Ss OWi 1295/98

    0,8 Promille, Absehen vom Fahrverbot, ungewöhnliche Härte, Ausnahmeumstände

    Eine derartige Härte kann z.B. gegeben sein, wenn die Maßnahme zum Existenzverlust eines Selbständigen (vgl. OLG Hamm, VRS 75, 312 f) oder zum Verlust des Arbeitsplatzes eines Arbeitnehmers (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1985, 237 und NZV 1989, 243) führt.
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